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Gutachten

Entscheidend ist zu wissen, über was man spricht.

Seit 2001 ist DI Dr. Karl Torghele als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete Bauphysik und Bauakustik aktiv.

Seit 2015 unterstützt ihn DI Siegfried Lerchbaumer als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete Hygiene und Mikrobiologie hinsichtlich Sporenbelastung der Luft bzw. Schimmelbelastung in Innenräumen.

Jährlich werden von uns insgesamt rund 60 bis 80 Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen, Versicherungen und Gerichte zu folgenden Themenfeldern erstellt:

  • Wärmeschutz und Energieausweis
  • Feuchteschäden
  • Schimmelschäden
  • Schallschutz im Bauwesen (Luft- und Trittschall, Installationsgeräusche etc.)
  • Raumakustik
  • Lärmschutz
  • Raumhygiene – Innenraumluftschadstoffe

Wir verfügen über die erforderlichen geeichten bzw. kalibrierten Messanlagen und mit der IBO Innenraumanalytik OG über einen erfahrenen Laborpartner für Gutachten in allen genannten Bereichen. Sollten Sie kein schriftliches Gutachten benötigen, da es ausschließlich um die Schadensbehebung und nicht um Fragen des Verschuldens geht, so bieten wir auch Befundaufnahmen mit mündlicher Vor-Ort-Beratung an.

Wir beraten bei der Realisierung von lärmintensiven Gewerbebetrieben, Gaststätten, Einkaufsmärkten, Sport- und Freizeitanlagen. Hierzu erstellen wir Gutachten zur Vorlage bei österreichischen und deutschen Behörden nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften.

Große Unternehmen sind in Österreich über das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) dazu verpflichtet, regelmäßige Energieaudits durchzuführen. Wir bieten mit DI Dr. Karl Torghele als registrierten Auditor externe Energieaudits im Bereich Gebäude an. Dabei werden die erfassten aktuellen Energieverbräuche nach den entsprechenden Normvorgaben systematisch analysiert, Einsparungspotentiale aufgezeigt und auf ihre Wirtschaftlichkeit hin untersucht. Die Ergebnisse werden in Form eines standardisierten Berichts vorgelegt und erläutert.

Nähere Details zum Thema Energieaudit – wie die Definition großer Unternehmen und Details zu den rechtlichen Verpflichtungen – finden Sie auf den Seiten der Monitoringstelle Energieeffizienz bei der Österreichischen Energieagentur.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bieten wir eine rechtlich unverbindliche Energieberatung an. Unter gewissen Voraussetzungen können bereits für diese Energieberatungen für KMU Fördermittel bezogen werden. Mehr dazu auf Anfrage.

Wir bieten die Untersuchung bestehender Bauwerke auf vorhandene Schad- und Störstoffe im Hinblick auf einen Abbruch/Rückbau oder eine Nachnutzung an. Die Erkundung besteht üblicherweise aus einer Recherche zur Bau- und Nutzungsgeschichte auf Grundlage relevanter vorhandener Dokumente und erteilter Auskünfte, einer Begehung vor Ort und darauf aufbauend einer Planung und Durchführung der Probenahme und Analytik zur Identifizierung von Schad- und Störstoffen mit Berichtlegung.

  • Schadstofferkundung von Bauwerken hinsichtlich Abbruch/Rückbau auf Basis der ÖNORM EN ISO 16000-32 zur Identifizierung von zu entfernenden Schadstoffen gemäß ÖNORM B 3151 wie künstliche Mineralfasern, radioaktive Stoffe (z.B. in Rauchmeldern), (H)FCKW-haltige Stoffe, Schlacken, verunreinigte Böden, Brandschutt, Isolierungen mit PCB, Kühlmittel, PAK-haltige Materialien, salz-, öl-, teeröl- oder phenolölimprägnierte oder -haltige Bauteile und asbesthaltiges Material usw.
  • Störstofferkundung von Bauwerken hinsichtlich Abbruch/Rückbau zur Ermittlung von Störstoffen gemäß ÖNORM B 3151 wie stationäre technische Anlagen, Fußbodenaufbauten, nicht-mineralische Beläge, abgehängte Decken, Fassadenkonstruktionen und -systeme, Abdichtungen, gipshaltige Baustoffe, Holz, Kunststoff, Glas, Dämmstoffe usw.
  • Schadstofferkundung von Bauwerken hinsichtlich Bestandsnutzung auf Basis der ÖNORM EN ISO 16000-32 zur Identifizierung von Schadstoffen in verbleibenden Bauteilen, welche die Innenraumluft mit Schadstoffen belasten können. Diese Form der Schadstofferkundung ist die Voraussetzung für eine gezielte Schadstoffsanierung [link] z.B. im Zuge einer Umnutzung oder Sanierung eines bestehenden Bauwerks. Je nach gegebener Situation wird der Bestand z.B. auf Schwermetalle, polychlorierte Biphenyle (PCB), aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), halogenierte organische Verbindungen, Weichmacher, flüchtige organische Verbindungen (VOC), Formaldehyd und biozide Wirkstoffe (PCP usw.) untersucht.

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) haben die Aufgabe, eine den Hygieneanforderungen entsprechende, gesundheitlich zuträgliche Raumluft zu schaffen. Sie sollen „Lasten“ wie z.B. verbrauchte Luft (CO2), Gerüche oder Feuchte abführen und helfen, die anwesenden Personen gegen die Einwirkungen von gesundheitlich nachteiligen und belästigenden Stoffen und Einflüssen zu schützen. Im Sinne des Gesundheitsschutzes ist es daher unerlässlich, dass alle relevanten Komponenten der Lüftungsanlage selbst in einem hygienisch einwandfreien Zustand sind. Es empfiehlt sich, dies in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen.

Die Hygieneinspektion umfasst üblicherweise eine Sichtprüfung der raumlufttechnischen Anlage auf Hygienemängel wie Verschmutzung, Rostbildung, Kalkablagerungen, Beschädigungen und Faserausträge sowie spezifische Staub- und mikrobiologische Untersuchungen an relevanten Komponenten. Ziel der Hygieneinspektionen ist es, Mängel frühzeitig zu erkennen und deren Behebung zu veranlassen.

Wir bieten auch Hygiene-Erstinspektionen gemäß VDI 6022 Blatt 1 im Zuge der Inbetriebnahme von Lüftungsanlagen an.